ZugVogel Touristik

Einreisebestimmungen

22.05.2021 Klara Reischl

Geimpft, getestet, genesen!

Die neue Einreiseverordnung erleichtert die Rückkehr aus dem Urlaub. Schon bisher war die Reise in viele Länder problemlos möglich, doch bei der Rückkehr war eine mehrtägige Quarantäne notwendig. Nun entfällt diese bei der Einreise aus vielen beliebten Urlaubsländern. Wo können wir also Urlaub machen und aus welchen Ländern können wir problemlos zurückkehren? *


Einreise aus Staaten der Anlage 1 der Einreiseverordnung:

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Lichtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.

  • geimpft => keine Quarantäne bei Einreise nach Österreich
  • genesen => keine Quarantäne bei Einreise nach Österreich
  • getestet => keine Quarantäne bei Einreise nach Österreich

Kann bei der Einreise nach Österreich kein Nachweis für die "3G" erbracht werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein PCR oder Antigentest nachgeholt werden. Es ist keine Quarantäne notwendig.

Für die genannten Länder wurde die Sicherheitsstufe auf 2 reduziert (geringes epidemiologisches Risiko)

 

Stand 1.Juli 2021


Einreise aus Staaten der Anlage 2 der Einreiseverordnung

Botsuana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Uruguay und das Vereinigte Königreich.

  • geimpft => 10 tägige Quarantäne bei Einreise nach Österreich, kann bei weiterem negativem Test frühestens am fünften Tag beendet werden
  • genesen => 10 tägige Quarantäne bei Einreise nach Österreich, kann bei weiterem negativem Test frühestens am fünften Tag beendet werden
  • getestet =>  10 tägige Quarantäne bei Einreise nach Österreich, kann bei weiterem negativem Test frühestens am fünften Tag beendet werden

Pre-Travel Clearance Formular für die Einreise in Österreich muss ausgefüllt werden. Die genannten Staaten gelten als Virusvariantengebiete.


Sonstige Staaten

alle Staaten, die nicht in Anlage 1 oder 2 genannt wurden 

z.B. Malediven, Dubai, Dominikanische Republik, Tanzania, Kenia, Mexiko, Kuba, Seychellen, Mauritius, Türkei, Ägypten usw.

  • geimpft =>    keine Quarantäne bei Einreise nach Österreich, keine Pre-Travel-Clearance
  • genesen =>  3-G-Nachweise, 10 tägige Quarantäne bei Einreise nach Österreich, kann bei weiterem negativem Test frühestens am fünften Tag beendet werden, Pre-Travel-Clearance
  • getestet =>  3-G-Nachweis, 10 tägige Quarantäne bei Einreise nach Österreich, kann bei weiterem negativem Test frühestens am fünften Tag beendet werden, Pre-Travel-Clearance

Registrierung zur Pre-Tavel-Clearance: Diese kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. Bei einer behördlichen Kontrolle muss sie in digitaler Form oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Die Echtheit des Dokumentes kann über den QR-Code überprüft werden.

Stand 1.Juli 2021


Der Nachweis für die "3G ":

wie gilt man als "getestet, geimpft, genesen"

Getestet

  • Ein ärztliches Zeugnis (Bestimmungen laut Verordnung) oder
  • ein schriftliches Testergebnis eines PCR Test (nicht älter als 72 Stunden ab Probeentnahme) oder
  • ein schriftliches Testergebnis eines Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden ab Probeentnahme)

Genesen

  • Ein ärztliches oder behördliches Genesungszertifikat (deutsch oder englisch) über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion (z.B. österr. Absonderungsbescheid)
  • oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (nicht älter als drei Monate).


Geimpft
Ein ärztliches Zeugnis über den Impfstatus oder ein Impfzertifikat in Deutsch oder Englisch: 

  • ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf
  • oder Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
  • ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
  • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.

Neben den zur Zeit in Österreich verwendeten Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, und Moderna werden auch die Impfungen mit Johnson & Johnson (1Dosis), Covishield von Serum Institute of India (2 Dosen) und Sinopharm (2 Dosen) anerkannt.

Kann bei der Einreise nach Österreich kein Nachweis für die "3G" erbracht werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein PCR oder Antigentest nachgeholt werden.


Wie geht es weiter?

Die aktuelle Verordnung gilt vorerst bis 31.8.2021 und die Bewertung der Länder kann sich auf Grund der epidemiologischen Lage ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

offizielle Informationen und Links

  • Pre-Travel-Clearance (elektronische Registrierung) unter https://entry.ptc.gv.at/.  Diese darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen. Seit dem 10.Juni ist diese Registrierung nur mehr bei Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten vorgeschrieben.
  • Den Link zur aktuellen Version der Bestimmungen für die Einreise in Österreich finden Sie hier: Einreisebestimmungen 
  • Häufig gestellte Fragen zur Einreise in Österreich werden auch auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums beantwortet. Hier finden Sie auch alle Formulare: FAQ
  • Aktuelle Informationen zu den Bestimmungen zur Einreise in die einzelnen Länder finden Sie hier: BMEIA

Sie haben noch Fragen - Dafür sind wir da!

Wir haben für Sie geöffnet und beraten Sie gerne persönlich, per Mail oder auch am Telefon.

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*Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen. Stand 1.Juli 2021 für österreichische Staatsbürger. Es gelten Ausnahmen für bestimmte Einreisegründe (z.B. für medizinische Behandlung, aus beruflichen Zwecken) bzw. für Kinder. 

Kontakt

+43 1 890 77 00 office@zugvogeltouristik.at